top of page
KFZexperte24 Unfallblatt - Hinweise nach einem Unfall

KFZexperte24

Ihr KFZ-Sachverständiger

KFZexperte24 
 
Inh. Mirko Mirkovic
Kfz-Sachverständiger ( TÜV zert. )
Prinzregentenstraße 70
10715 Berlin

​

Tel.: 030 / 897 42 748

Fax: 030 / 897 42 749

​

info@kfzexperte24.de

www.kfzexperte24.de

Sign Accident, in German language Unfall
Helfen Sie zuerst verletzten Personen und rufen Sie ggf. den Krankenwagen an
Sprechen Sie Zeugen an
Rufen Sie die Polizei
Fotografieren Sie die Unfallstelle, am besten noch bevor die Fahrzeuge zur Seite bewegt werden. Fotografieren Sie so, dass die Bilder Aussagekräftig sind, achten Sie auf die Fahrzeugposition
Führen Sie keine unnötige Unterhaltung mit der Polizei und dem Unfallgegner
Machen Sie keine Angaben zum Unfallhergang
Nehmen Sie die Daten des Unfallgegners auf
Bewahren Sie den Unfallzettel gut auf
KFZexperte24 Unfallblatt - Was tun nach einem Unfall?
" ...der Unfallgeschädigte ist nach einem Unfall so zu stellen, wie ohne Unfall"
shutterstock-250536799-d5eb3738d_edited.

KFZexperte24

Ihr KFZ-Sachverständiger

KFZexperte24 
 
Inh. Mirko Mirkovic
Kfz-Sachverständiger ( TÜV zert. )
Prinzregentenstraße 70
10715 Berlin

​

Tel.: 030 / 897 42 748

Fax: 030 / 897 42 749

​

info@kfzexperte24.de

www.kfzexperte24.de

car crash accident on street, damaged au
Rufen Sie uns an, denn Sie brauchen einen KFZ-Sachverständiger, der den Schadensumfang und die Schadenshöhe nach dem Verkehrsunfall ermitteln kann. Wir rechnen direkt mit der gegnersichern Versicherung ab, für Sie fallen bei einem unverschuldeten Unfall keine Kosten an. 
Beauftragen Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht. Durch einen Rechtsanwalt ist nach der durchgeführten Beweissicherung sichergestellt, dass dem Geschädigten alle Ansprüche geltend gemacht werden, die ihm nach dem Autounfall zustehen. Wir sprechen Ihnen gerne eine Empfehlung aus. Auch hier fallen für Sie bei einem unverschuldeten Unfall keine außergerichtlichen Kosten an.
Tipp: Holen Sie sich rechtliche Unterstützung von einem Anwalt. Nur ein Anwalt kann Ihre Ansprüche geltend machen. Leider versucht die Versicherung in den meisten Fällen Ihre gesetzlichen Ansprüche (oft unberechtigterweise ) zu kürzen. Lassen Sie sich daher von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht einschüchtern, da diese nur die eigenen Interessen vertritt. Sie müssen nicht das tun was die gegnerische Haftpflichtversicherung von Ihnen verlangt, sondern holen Sie sich das, was Ihnen zusteht. 

Folgende Ansprüche stehen Ihnen bei einem unverschuldeten Unfall u.a. zu*:

 

- Reparaturkosten

- Kfz-Sachverständigenkosten

- Anwaltskosten

- Mietwagen/Nutzungsausfall

- Die eingetretene Wertminderung

- Abschleppkosten

- Schmerzensgeld

- Umbaukosten

- Ab- und Anmeldekosten

​

*Es werde auch nur Kosten übernommen, die auch tatsächlich angefallen sind! Diese Aufzählung ist nicht abschließend!

" ...der Unfallgeschädigte ist nach einem Unfall so zu stellen, wie ohne Unfall"
shutterstock-250536799-d5eb3738d_edited.
bottom of page